Unsere ästhetischen Leistungen umfassen qualitativ hochwertigen, langlebigen und sicheren Zahnersatz sowie Zahnrestaurationen. Der Gesetzgeber sieht für gesetzlich versicherte Patienten jedoch nur eine „notwendige, zweckmäßige und ausreichende“ Behandlung vor. Doch Sie können wählen zwischen einer „Kassenversorgung“ oder einer Mehrwertleistung, bei der Sie privat zuzahlen. Entscheiden Sie selbst, wie viel Ihnen Qualität und ein strahlendes Lächeln wert sind.